Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen auf dieser Seite!
Die Bezeichnung Heilpraktiker sowie „Heilpraktiker für Psychotherapie“
können nur KollegInnen führen,
die eine amtliche Zulassung
zur Ausübung der
Heilkunde (Heilpraktiker Psy - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) haben.
HP-Rechnungen können Sie:
* steuerlich absetzen.
* (Psychotherapien. d. Heilpraktikergesetzt) nicht bei Ihrer Krankenkasse einreichen
* bei bestimmten Zusatzversicherungen einreichen.
Bitte erkundigen Sie sich gleich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach den genauen Voraussetzungen und Bedingungen!
Manche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten des Heilpraktiker für Psychotherapie nicht.
Dazu zählt als Beispiel die Bayrische Versicherungskammer, die dieses auch in den Verträgen stehen hat.
Dafür können Sie,
die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, als sog. „Sonderausgaben“ in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u. U. ihre Steuerlast
mindern.
Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/ 02 E), dass psychotherapeutische
Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von
Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in
Rechnung gestellt worden sind.
In der ersten Beratungssitzung schildern Sie Ihr Anliegen und benennen Thema und Ziel für
die gemeinsame Arbeit.
Mit der zuständigen Heilpraktikerin oder Heilprakterin Psy wird abgeklärt, ob die Methoden der Heilpraxis bzw. Psychologischen Beratung geeignet sind, Sie beim Erreichen Ihrer Ziele zu unterstützen, oder ob möglicherweise eine andere Form der Schulmedizin, Psychotherapie oder medizinischen Behandlung erforderlich ist.
Alle Gespräche bleiben selbstverständlich vertraulich. Wir obliegen der Schweigepflicht.
Unsere methodischen Schwerpunkte in der psychologischen Beratung sind unter anderem:
Gesprächstherapie, systemische Verfahren, Gestaltberatung, kreatives Verhaltenstraining, NLP und Entspannungstechniken.
Damit können wir gezielt und gemeinsam an die Klärung und Lösung der jeweiligen Themen herangehen,
wobei ein Heil- oder Erfolgsversprechen natürlich nicht gegeben werden kann.
Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass mit den von uns genutzten Methoden im Bereich Psychotherapie keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden! Die verschiedenen Entspannungsverfahren dienen zum allgemeinen körperlichen Wohlbefinden.
Sie sind und bleiben vielmehr aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben und sich bei Beschwerden mit Krankheitswert, die nicht vom einer Heilpraktikerin behandelt werden können, in Behandlung eines (Schulmediziners) Arztes zu begeben.
Die Dauer einer Sitzung beträgt in der Regel 50 - 60 Minuten, die Abstände zwischen den
Sitzungen meist 1 – 2 Wochen. Die Anzahl der Sitzungen bestimmen Sie selbst je nach den
erzielten Fortschritten, wobei eine aktive Mitarbeit Ihrerseits vorausgesetzt wird.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie uns bitte rechtzeitig(mindestens 1-2 Tage vorher); andernfalls muss die Gebühr für die ausgefallene Sitzung (50%) bezahlt werden!
Ebenso wichtig wie die Therapieform ist, dass die "Chemie" zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt. Achten Sie auf Ihre innere Stimme. Fühlen Sie sich im ersten Gespräch mit einem Therapeuten gut aufgehoben, ist eine bedeutende Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt. Stellt sich in den ersten Sitzungen kein Vertrauensverhältnis ein, sollten Sie einen anderen Heilpraktiker für Psychotherapie aufsuchen.